Eine Niedererlassungserlaubnis ist nicht an den Zweck Ihres Aufenthalts gebunden. Sie gilt unbefristet. Früher wurde sie auch „Aufenthaltsberechtigung“ genannt.
Die Niederlassungserlaubnis beantragen Sie bei der Ausländerbehörde, wie die Aufenthaltserlaubnis. Mit der
Niederlassungserlaubnis erwerben Sie auch das Recht zur Ausübung auf eine Erwerbstätigkeit, egal ob angestellt oder selbständig. Kurz: Ihr umfassendes Recht auf Arbeit.
Eine wichtige Voraussetzung für Ihre Niederlassungserlaubnis ist: Sie besitzen seit längerer Zeit eine Aufenthaltserlaubnis – wie lange, das ist abhängig von den einzelnen Rechtsgrundlagen.
Darüber hinaus müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie können eigenständig Ihres Lebensunterhalts sichern
• Sie können den Lebensunterhalts Ihrer Familie sichern
• Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
• Sie haben keine schwereren Vorstrafen
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis im Detail und stellt mitunter immer wieder neue Anfragen. Konflikte aufzulösen und die schnelle Bearbeitung bei der Behörde – das hilft Ihnen hier weiter. Dafür verfüge ich über eine gute Kenntnis der behördlichen Abläufe und Verfahren sowie der rechtlichen Grundlagen aller Vorgänge. Verlassen Sie sich darauf.
Benötigen Sie Hilfe, weil Ihre Niedererlassungserlaubnis vielleicht zurückgenommen wurde? Zum Beispiel, weil sich Ihre Lebensumstände verändert haben? Haben Sie das Bundesgebiet zu lange
verlassen? Oder haben Sie Schwierigkeiten mit Nachweisen zu Wohnraum, Beschäftigungsverhältnis, Lebensunterhalt oder Beiträgen zu Rentenversicherung?
Bestimmte Schwierigkeiten treten immer wieder auf – andere beschreiben eher einen Einzelfall, z. B., wenn es um Ausnahmen, ergänzende Regelungen oder Sondervorschriften des Aufenthaltsrechts und
Migrationsrechts geht.
Ich helfe Individuell – und berate Sie gerne. Gemeinsam arbeiten wir an einer möglichen Lösung – gegenüber Behörden oder falls nötig auch vor Gericht. Als Ihr langjähriger Fachanwalt verfüge ich
über die Erfahrung von mehr als 1.000 Fällen.
Eine Begutachtung Ihres bisherigen Aufenthalts ist der erste Schritt auf dem Weg in den sicheren Aufenthalt durch eine Niederlassungserlaubnis. Ich helfe Ihnen gerne in allen Schritten – nehmen Sie Kontakt auf. |
Meine jahrelange Tätigkeit als Fachanwalt für Migrationsrecht bietet Ihnen zuverlässig alle Erfahrung, die Sie auf dem Weg zu ihrer
Niederlassungserlaubnis brauchen. Ob Akademiker, Fachkraft, Flüchtling aus der Ukraine – wo immer Sie herkommen: Verlassen Sie sich auf meine individuelle und qualifizierte Beratung, bei Themen
wie
• Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte
• Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
• Niederlassungserlaubnis für Akademiker oder nach einer Berufsausbildung
• als Selbständiger eine Niederlassungserlaubnis beantragen
• Aufenthaltstitel, Einbürgerung, nationales Visum und Blue Card
• Familiennachzug
• weiteren Möglichkeiten des Aufenthalts in Deutschland
„Meine Fachkompetenz und Qualifikation sind gesichert – durch meinen Fachanwaltstitel und die Fortbildungszertifikate
des DAV und BRAK.“
Gerade bei existenziellen Problemen ist schnelle Hilfe wichtig – hier vertrete ich Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren und stehe Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Herzlich,
Ihr Dr. Leupolt