Die Einbürgerung in Deutschland erfolgt auf Antrag. Für diesen Antrag müssen Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Ein Aufenthaltstitel ist immer notwendig.
Eine Einbürgerung dauert leider recht lange: In Köln müssen Sie dafür mit etwa 8 bis 10 Monaten rechnen. Gerne helfe ich Ihnen bei allen Problemen rund um Ihren Antrag und den behördlichen
Verfahren, um Ihre Einbürgerung so schnell wie möglich zu realisieren.
Ihre Einbürgerung ist eine Einzelfallentscheidung. In der Regel sollten Sie auf die folgenden Fragen mit „Ja“ antworten können:
• Wurden Sie noch nie wegen einer schwereren Straftat verurteilt?
• Sind Sie in deutsche Lebensverhältnisse eingeordnet, z. B. keine Mehrfach-Heirat?
• Leben Sie schon seit 8 Jahren oder länger rechtmäßig und auf Dauer in Deutschland?
• Sind Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
• Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
• Verfügen Sie über eine Niederlassungserlaubnis?
• Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
• Verfügen Sie über einen Einbürgerungstest, der Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie das Leben in Deutschland nachweist?
• Bekennen Sie sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung?
• Verfügen Sie über den Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen nach mindestens B1-Niveau?
• Können Sie Ihren Lebensunterhalt sowie den für Unterhaltsberechtigte selbst bestreiten?
„Einbürgerung ist eine Einzelfallentscheidung: Als Fachanwalt für Migrationsrecht helfe ich Ihnen bei allem, was auf Sie zu kommt.“
Brauchen Sie rechtlichen Rat oder Hilfe, weil Ihre Einbürgerung kein Standardfall ist? Gibt es Probleme mit Ihrer Behörde? Verweigert Ihr Heimatland die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft – oder möchten Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft behalten? Jede Einbürgerung ist individuell – und eine herausfordernde Situation.
Flüchtlinge, zum Beispiel aus der Ukraine, können ihren Aufenthalt in Deutschland nicht planen. Sie können ebenso eine Einbürgerung beantragen. In manchen Punkten gibt es sogar deutliche
Erleichterungen.
Ich berate und unterstütze Sie auch in außergewöhnlichen Situationen. Und stehe Ihnen in allen Schritten zur Seite. Als Fachanwalt für
Migrationsrecht verfüge ich über die Erfahrungen aus mehr als 1.000 Fällen.
Für die Einbürgerung ist ein Aufenthaltstitel Voraussetzung. |
Existenzielle Probleme verlangen nach zuverlässiger und schneller Hilfe. Ich vertrete Sie auch gegenüber Behörden vor Gericht – und kümmere mich um Eilverfahren oder Klageverfahren.
Herzlich,
Ihr Dr. Leupolt