Ihre Aufenthaltserlaubnis

Beste rechtliche Beratung: bei Antrag, Problemen, Vertretung vor Gericht

Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis sind die Grundlagen für Ihren sicheren Aufenthalt in Deutschland. Denn grundsätzlich muss jeder, der länger im Bundesgebiet bleiben möchte, eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Nach den geltenden Regeln des Migrationsrechts können Sie diesen Antrag jederzeit stellen.

Die Aufenthaltserlaubnis gilt befristet, die Niederlassungserlaubnis unbefristet. Ich helfe Ihnen gezielt – als langjährig erfahrener Fachanwalt für Migrationsrecht. Darüber hinaus gibt es auch eine neue Option: das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Probleme mit dem Aufenthaltsrecht?

Was tun, wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben? Die Behörde reagiert nicht? Sie können keinen Reisepass bekommen? Sie haben das Bundesgebiet zu lange verlassen? Sie leben getrennt von Ihrem Ehepartner? Viele Probleme mit Ausländerbehörden sind typisch. Ich helfe Ihnen gerne bei einer möglichen Lösung – auch in atypischen Fällen.


„Seit 2004 bin ich als Anwalt im Migrationsrecht tätig – und habe als Fachanwalt in mehr als 1.000 Fällen Mandanten geholfen. Gerne setze ich meine Erfahrung auch für Sie ein.“



Ich helfe auch weiter, wenn Sie schon Jahre lang geduldet sind, eine Duldungsbescheinigung besitzen – und die Behörde die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis verzögert. Dann vertrete ich Sie vor der Ausländerbehörde und wenn nötig vor Gericht. Als Ihr Anwalt für Aufenthaltsrecht verfüge ich über die Erfahrung von mehr als 1.000 Fällen.

Ungültige Pässe, fehlende Unterlagen oder andere Probleme mit Duldung oder dem Aufenthaltsgesetz? Kontaktieren Sie mich.

 

Unterstützung zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht können Geduldete, zum Beispiel aus der Ukraine sowie aus anderen Staaten, eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erhalten. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie sich am 31.10.2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten haben. Nach Ablauf der 18 Monate besteht die Möglichkeit zur Erteilung einer Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis. Ihr Wille zur Integration spielt dabei eine Rolle.

Aber auch, wenn Sie schon länger in Deutschland leben und arbeiten, jedoch ohne sicheren Aufenthaltsstatus, können Sie seit Ende 2022 neu ein Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen.
Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Probleme dabei zu lösen: wenn es

a)    um die notwendigen Dokumente geht,
b)    die Kommunikation mit Behörden oder
c)    den juristischen Verweis auf die korrekte Anwendung des neuen Chancen-Aufenthaltsrechts,

damit Sie alle neuen Rechte des neuen Chancen-Aufenthalts erhalten.

Ihre Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“: § 25b AufenthG

Sind Sie bereits jahrelang „Geduldeter“, besteht für Sie die Möglichkeit auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberecht.

Der überwiegende Erwerb Ihres Lebensunterhaltes durch Arbeit spielt hier eine große Rolle, außerdem müssen Sie Integrationsleistungen nachweisen, z.B. über mündliche Deutschkenntnisse des Niveaus A2. Selbstverständlich berate und unterstütze ich Sie auch hier zu Ihren Möglichkeiten – und helfe Ihnen rund um alle Fragen und Vorgänge zum Bleiberecht.

Zuverlässige Begleitung durch Ihr Verfahren

Als Spezialist für Migrationsrecht begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren Ihrer Aufenthaltserlaubnis – und berate Sie in all Ihren Fragen zum Aufenthaltsgesetz. Unabhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft als Syrer, Ukrainer oder Ihrer Herkunft aus anderen Ländern.

Verlassen Sie sich auf meinen fachkundigen Rat und Begleitung in allen Verfahren:

  • Aufenthaltstitel
  • Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsverlängerung
  • nationales Visum oder Blue Card
  • Einbürgerung
  • Aufenthaltserlaubnis mit deutschem Kind oder bei Scheidung
  • Familiennachzug
  • weiteren Möglichkeiten des Aufenthalts in Deutschland

Hilfe: auch bei drohender Ausweisung oder Abschiebung

Auch bei dringenden existenziellen Problemen vertrete ich Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren: Zum Beispiel, wenn Ihnen Ausweisung oder Abschiebung drohen. Meine persönliche Erfahrung mit einzelnen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in der Behörde hilft dabei – je früher im Verfahren, desto besser.

Ihre individuelle Lage berücksichtige ich bei allem, was ich für Sie tue – ich berate Sie optimal in Ihrer konkreten Situation. Schon mehr als 1.000 Mandanten konnte ich so helfen und gerne bin ich auch für Sie tätig.

Herzlich,
Ihr Dr. Leupolt